| Die Leistungen in der RCD-Mitgliedschaft |
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Stand: 1. Januar 2009
Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Versicherungsvertrages mit dem RadClubDeutschland gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Radclub. Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß den Bestimmungen auf Versicherungsfälle, die den Versicherten bei der sach- und fachgerechten Benutzung von Fahrrädern einschließlich Pflege- und Reparaturarbeiten zustoßen. Der Versicherungsschutz richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaftsform. Je nach gewählter Mitgliedsform besteht folgender Versicherungsschutz:
Unfallversicherung (Super-, Familien-, Standardmitgliedschaft): Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall wird auch eine erhöhte Kraftanstrengung angesehen, wenn hierdurch ein Gelenk verrenkt wird, oder Muskeln, Sehnen und Bänder reißen. Nicht versichert sind Unfälle u.a. durch
Für die Berechnung gilt die vereinbarte Gliedertaxe oder bei Funktionsfähigkeiten der Grad der dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Invaliditätssummen werden ab einer Invalidität von 20 % geleistet.
Versicherungssummen: Für den Invaliditätsfall: € 25.000 Grundsumme € 50.000 Höchstsumme Bergungskosten: bis zu € 5.000 Für den Todesfall: € 5.000 Übergangsleistung: € 750 Kosmetische Operationen: € 5.000
Haftpflichtversicherung (Super-, Familien-, Classic-Mitgliedschaft): Der Versicherte erhält Versicherungsschutz, wenn er für ein Schadenereignis, welches den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) herbeigeführt hat, von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personenschäden noch durch Sachschäden entstanden sind. Eine eigene Privat- und Sporthaftpflichtversicherung des Versicherten ist vorleistungspflichtig. Die Haftpflichtversicherung prüft die Haftungsfrage, befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Nicht versichert sind u.a.: • Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen • Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge von Teilnahme am Rennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) • Schadenfälle von Angehörigen des Versicherten, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben • Vorsatz
Die Deckungssummen betragen je Mitgliedsart: € 1.000.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden in der Super- und Familien-Mitgliedschaft € 500.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden in der Classic-Mitgliedschaft
Für Vermögensschäden je Verstoß: € 50.000 Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 20 %, mindesten € 50.
Rechtsschutzversicherung (Super- und Familien-Mitgliedschaft): Der Versicherungsumfang umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen und die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts.
Übernommen werden u.a.: • Rechtsanwaltskosten • Kosten eines Korrespondenzanwalts • Gerichtskosten • übliche Vergütungen eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen
Nicht versichert sind u.a. Rechtsschutzfälle durch: • Vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte Versicherungsfälle mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeit • Rechtsschutzfälle, die in den USA, Kanada oder Mexiko eintreten • Rechtsschutzfälle durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Streiks • Rechtsschutzfälle durch Kernenergie
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu € 100.000 Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt € 150. |





