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Montag, 06. September 2010 01:08 Uhr


Die Leistungen in der RCD-Mitgliedschaft

Sie können sich unsere Versicherungsleistungen auch als PDF herunterladen.

 

Stand: 1. Januar 2009


Der Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Versicherungsvertrages mit dem RadClubDeutschland gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Radclub.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß den Bestimmungen auf Versicherungsfälle, die den Versicherten bei der sach- und fachgerechten Benutzung von Fahrrädern einschließlich Pflege- und Reparaturarbeiten zustoßen.

Der Versicherungsschutz richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaftsform. Je nach gewählter Mitgliedsform besteht folgender Versicherungsschutz:


Unfallversicherung (Super-, Familien-, Standardmitgliedschaft):

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall wird auch eine erhöhte Kraftanstrengung angesehen, wenn hierdurch ein Gelenk verrenkt wird, oder Muskeln, Sehnen und Bänder reißen.

Nicht versichert sind Unfälle u.a. durch

  • Geistes- und Bewusstseinsstörungen, auch in Folge von Alkohol;

  • Vorsatz

  • Vergiftungen, die durch Einnahme von Stoffen durch den Mund hervorgerufen werden,

  • Infektionen

  • Schädigungen an Bandscheiben

  • Teilnahme an einem Radrennen


Für die Berechnung gilt die vereinbarte Gliedertaxe oder bei Funktionsfähigkeiten der Grad der dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Die Invaliditätssummen werden ab einer Invalidität von 20 % geleistet.


Versicherungssummen:

Für den Invaliditätsfall:

25.000 Grundsumme

50.000 Höchstsumme

Bergungskosten:

bis zu € 5.000

Für den Todesfall:

5.000

Übergangsleistung:

750

Kosmetische Operationen:

5.000


Haftpflichtversicherung (Super-, Familien-, Classic-Mitgliedschaft):

Der Versicherte erhält Versicherungsschutz, wenn er für ein Schadenereignis, welches den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) herbeigeführt hat, von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personenschäden noch durch Sachschäden entstanden sind. Eine eigene Privat- und Sporthaftpflichtversicherung des Versicherten ist vorleistungspflichtig.

Die Haftpflichtversicherung prüft die Haftungsfrage, befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.


 Nicht versichert sind u.a.:

Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen

Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge von Teilnahme am Rennen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training)

Schadenfälle von Angehörigen des Versicherten, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben

Vorsatz




Die Deckungssummen betragen je Mitgliedsart:

1.000.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden in der Super- und Familien-Mitgliedschaft

500.000 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden in der Classic-Mitgliedschaft


Für Vermögensschäden je Verstoß:

50.000

Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 20 %, mindesten € 50.


Rechtsschutzversicherung (Super- und Familien-Mitgliedschaft):

Der Versicherungsumfang umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen und die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts.


Übernommen werden u.a.:

Rechtsanwaltskosten

Kosten eines Korrespondenzanwalts

Gerichtskosten

übliche Vergütungen eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen

 

Nicht versichert sind u.a. Rechtsschutzfälle durch:

Vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte Versicherungsfälle mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeit

Rechtsschutzfälle, die in den USA, Kanada oder Mexiko eintreten

Rechtsschutzfälle durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Streiks

Rechtsschutzfälle durch Kernenergie


Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu € 100.000

Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt € 150.

 

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